Ebay Artikel ausversehen für einen Euro verkauft

  • Hi leute,

    ich habe eben gerade ausversehen diesen ( Gameboy Advance SP + Gameboy Color + 7 Spiele bei eBay.de: Nintendo Game Boy Advance (endet 15.02.09 16:38:27 MEZ) ) Artikel bei Ebay für einen Euro Sofortkauf angeboten. Als ich dann das Angebot wenige Sekunden später angeguckt habe und mir das aufgefallen ist, habe ich das Angebot sofort beendet.
    Dann ist das gekommen:
    Directupload.net - Dhkj9rnjo.jpg

    Ich dachte natürlich, dass das Angebot jetzt beendet wurde und ich habe es somit wieder Neueingestellt. Für einen Euro Startpreis und nicht Sofortkaufen Preis

    Doch dann kam eben gerade diese Nachricht bei Ebay.



    Hallo klusi3,

    Sehr geehrte Verkäufer, ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind mir die ware zu verkaufen, weil zwischen uns ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist.

    Sollten Sie mir die Ware nicht liefern werde ich umgehen meinen Anwalt informieren.

    RA Alexander ...

    Ich habe auch schon mal Ware für 1 Euro verkauft und habe damals geliefert, so steht das auch in Gesetz!

    Ich bin aber bereit ihnen etwas entgegen zu kommen. Ich werde für das Gerät 30 inkl. Versand bezahlen (versand erfolg nur als Paket). Denke Sie darüber nach.

    Alternativ wäre ich auch mit 25 Euro Entschädigung einverstanden.

    Mit freundlichen Grüßen

    xxx

    - konsolen-spiele

    Aber wie kann das sein? Ich habe das Angebot doch vorher beendet.
    Muss ich ihm das den jetzt für 1 Euro verkaufen, oder kann ich das noch i-wie rückgängig machen?
    Danke schonmal für Antworten.

    MfG

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    Hinweis:

  • Wenn er den Artikel ersteigert hat, bekommst du eine Bestätigungs Email dass er den Artikel ersteigert hat.
    Zusätzlich siehst du in deinem Kontrollzentrum auch unter Verkaufte Artikel den genannten Artikel. Wenn er unter verkaufte Artikel nicht zu finden ist und du auch keine Verkauft Bestätigungs Email erhalten hast, dann kannst du die Email getrost vergessen.

    Solltest du den Artikel aber unter Verkaufte Artikel sehen und auch eine Bestätigungs Email erhalten haben, dann bist du verpflichtet zum liefern.

    Da er dich aber nicht mit deinem Namen anspricht und auch gleich mit Anwalt droht, ging da entweder ein anderes Schreiben diesem voraus, was ich aber nicht glaube, oder er versucht es einfach weil er gesehen hat dass du es nochmals eingestellt hast.
    Denn auch er bekommt eine Bestätigungs Email und da steht dein richtiger Name drin.

  • Ja, der Artikel steht schon unter den Verkauften. Allerdings hat er mir die Nachricht nicht über den Artikel geschickt, den er ersteigert hat, sondern über den Neueingestellten.

    MfG

  • Also wenn er unter den Verkauften steht, dann musst du ihn auch dem ersteigerer Verkaufen.
    Wie schon gesagt hast du einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.

    Du könntest lediglich dich an den ebay Kundendienst wenden und denen deine Lage schildern und hoffen dass sie dir entgegenkommen. Denn die haben die Möglichkeit einen deal als aufgelöst einzustufen.

    Ich nehme an dass er es gesehen hat und dich deshalb gleich angeschrieben hat. Antworte einfach dem Käufer über die Bestätigungs Email die du erhalten hast, dann schreibst du auch dem richtigen.

    Und lösche sofort den nochmals eingestellten Artikel. Nicht dass den auch wer ersteigert und du nur ein Gerät hast.

  • Aber der neueingestellt Artikel läuft ja noch 7 TAge. Kann ich den nicht dann auch noch Beenden? Oder kann ich den nicht mehr beende, sobald einer draufgeboten hat?

    Ach und diesem Typen, habe ich jetzt schon auf seine ''Frage'' geantwortet. Aber nicht über diese eine Bestätigungsemail. Ist das schlimm.

    MfG

  • Wenn du einen verkauften Artikel nochmals einstellst und dann darauf auch jemand bietet, sprich du ihn zweimal verkauft hast, dann hast du ein grösseres Problem.

    Denn wie willst du dem zweiten Bieter den Artikel liefern den du gar nicht hast, weil du ihn schon in der ersten Auktion verkauft hast?


    Schreib den ebay Kundendienst an und frag die ob man was machen kann und schildere denen alles möglichst genau. Wenn die etwas machen können, dann hast du eventuell nochmals Glück gehabt. Wenn die auf Stur schalten und sagen Vertrag ist Vertrag, dann musst du den Artikel zum verkauften Preis liefern.

    Aber beende sofort die zweite Auktion.

  • Wenn du das so von denen hast, sag dass dem Verkäufer und schau wie er reagiert.

    Ich hätte es schriftlich gemacht damit du was schriftliches von ebay hast. So sagt nämlich der nächste er wisse von nichts.

  • Nur wenn es dir ebay wirklich so bestätigt hat. Sonst ist es nicht erledigt.


    Spielen wir mal Theater und schweifen ab. Angenommen du hast gar nicht mit dem Support von ebay gesprochen sondern hast von diesem Artikel selber irgendwie erfahren und dachtest nun, hei, das trifft genau auf mich zu.
    Und demzufolge hast du dem Typ das so erzählt, dann wirst du Pech haben.

    Hat es dir ebay aber wirklich bestätigt und macht dies am besten auch noch schriftlich, dann musst du dem anderen nur dies mitteilen und fertig. Respektive du musst ihm das nicht einmal mitteilen, da wird sich ebay automatisch bei ihm melden. Denn der Verkauf wird dann von ebay selber storniert, er erhält eine Benachrichtigung und du die Auktionsgebühren zurück.

    Solange ebay aber nichts storniert, ist der Kaufvertrag rechtskräftig.

  • Wichtig, bitte keine personenbezogenen Daten veröffentlichen! Ich habe den Namen des Anwaltes und des Users entfernt!

    So eine richtig vernünftige Antwort können wir Dir leider nicht geben, dass dies eine Rechtsbelehrung wäre und das dürfen wir leider nicht tun! Wir sind ja auch keine Juristen und können nur unsere Meinungen wiedergeben.

    Ich würde mich mit eBay nochmals in Verbinung setzen und erfragen wie Du Dich verhalten sollst. Die kennen das Problem und wissen sicher was zu tun ist!

    Gruß
    Schwabenpfeil!

  • Also meine persönliche Einschätzung.

    Zunächst mit Ebay sprechen, im Moment sind viele schwarze Schafe bei Ebay unterwegs und vielleicht ist das auch so einer. Du hast eine Stornierungsbestätigung!

    Ob der Artikel dann immer noch im Angebot ist, dürfte nicht dein Problem sein, soll Ebay sich mit dem vermeitlichen Käufer auseinandersetzen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Michi

  • Da der Artikel ja VERSEHENTLICH für 1€ SK statt 1€ SG angeboten wurde, würde ich an deiner Stelle mal nach "Anfechtung wegen Irrtums" googlen...

    Das darf auch gerne der angebliche "Käufer" mal machen und dann wegen den paar Euro Streitwert nochmals seinen Anwalt konsultieren :D:D

    EDIT: HUCH! Der Armin v.B. hat das selbst schon gepostet! Sorry Armin v.B.!

  • Ja, dass habe ich bzw. mein Vater dem auch schon ausführlich geschrieben. Bis jetzt hat erzwar noch nicht geantwortet. Das kann aber ja noch kommen. Nur ich habe jetzt Angst(naja, Angst eigentlich net), dass der Typ mir jetzt das Geld überweist und der morgen bei mir vor der Tür steht und den Gameboy haben will. Der wohnt nämlich bei mir in der nähe. Vllt 45 Minuten entfernt. Und sehr nett, war die Nachricht, die er mir geschrieben hat auch nicht gerade.

    MfG

  • Und, was will er dann machen?
    Dich hauen?
    Das Faustrecht gibt es bei uns nicht.

    Und die Euros kannst du einfach wieder zurück überweisen.

    Das einzige, was dir passieren kann, ist eine Negativbewertung bei Ebay.
    Und dazu kannst du einen Kommentar schreiben, das es eben ein Irrtum war und der Käufer diesen nicht einsehen wollte.

    Das sich dieser Thread aber nicht zu einem Ausbildungsplatz für schwarze Schafe entwickelt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Michi

  • Naja, der Käufer kann da schon mehr machen.

    Solange ebay den Verkauf nicht storniert, ist es nun einmal ein rechtmässiger Kaufvertrag und den kann man, wenn man den möchte, gerichtlich anfechten.

    Wer dann schlussendlich recht bekommt und wer die Rechnung bezahlen darf steht auf einem anderen Blatt. Aber das Recht dazu hätte er.

  • So, der Typ hat mir jetzt geantwortet. Er hat das jetzt eingesehen und ist vom Kaufvertrag zurückgetreten.
    Ich hoffe mal mir wird das nicht noch einmal passieren. Naja, ich habe den Artikel jetzt aufjedenfall wieder neu eingestellt. Aber diesmal für 1 Euro Startpreis :D
    Aber danke für eure Antworten!!!

    MfG

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