Verfassungsbeschwerden gegen Hackerparagraphen unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Beschwerden eines EDV-Unternehmers, eines Wissenschaftlers und eines Computernutzers als unzulässig ab. Die Kläger sahen sich bedroht, weil sie ohne kriminelle Absicht mit Hackerprogrammen umgehen.