Informationsfreiheit: Informationen von Behörden selten gefragt
Im Grunde genommen sei Informationsfreiheit ein Grundrecht - "das Grundrecht, sich aus öffentlich zugänglichen Quellen zu informieren", meint Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter, der die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten leitet.