ZitatDurch die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in das deutsche Recht zum 13.06.2014 ändert sich vieles für Internethändler. Betroffen sind alle, die über das Internet verkaufen, sei es über eBay, Amazon oder einen eigenen Internetshop.
Neben einer neuen Widerrufsbelehrung gibt es eine Vielzahl von neuen Informationspflichten. Eine Übergangfrist gibt es nicht!
Quelle
http://www.internetrecht-rostock.de/vrrl-widerrusfrecht-2014.htm