Droht eine Abmahnwelle für Internethändler?

  • Zitat

    Durch die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in das deutsche Recht zum 13.06.2014 ändert sich vieles für Internethändler. Betroffen sind alle, die über das Internet verkaufen, sei es über eBay, Amazon oder einen eigenen Internetshop.

    Neben einer neuen Widerrufsbelehrung gibt es eine Vielzahl von neuen Informationspflichten. Eine Übergangfrist gibt es nicht!


    Quelle
    http://www.internetrecht-rostock.de/vrrl-widerrusfrecht-2014.htm

    Mit freundlichen Grüßen
    Michi

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